Die Selbstverwaltung

Engagement für die Versicherten!

„Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger“ – dieser Satz wurde in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts vor Christus vom Athener Perikles formuliert. Wenn Sie so wollen, finden wir hier bereits die Wurzeln von ehrenamtlicher Selbstverwaltung.

Derartige Wurzeln lassen sich ebenfalls finden im römischen Reich (durch Volkswahlen verliehene staatliche Ehrenämter) bis hin zu der christlichen Tradition der Nächstenliebe. In alten Zeiten waren es beispielsweise Anliegen von Adligen durch Bekleidung von Ehrenämtern ihre Ehre zu steigern oder im Falle von einfachen Bürgern dadurch zu Ehren zu gelangen. Dies hat sich fortgesetzt bis zur frühen Neuzeit, denn bereits 1808 wurde die Mitbestimmung des Bürgertums in der preußischen Städteordnung festgeschrieben.

Die ersten Sozialversicherungsträger mit einem Selbstverwaltungsprinzip wurden bereits 1883 mit dem Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter begründet. Erstmals wurden Sozialwahlen im Rahmen des unmittelbaren Mitwirkungsprinzips in der Sozialversicherung 1913 durchgeführt.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden nicht nur die Sozialversicherungsträger gleichgeschaltet, sondern es wurde auch das Prinzip der Selbstverwaltung durch das Führerprinzip ersetzt.

Wie stark der Gedanke der Selbstverwaltung allerdings in Deutschland verwurzelt war und ist, zeigt sich auch daran, dass in seiner ersten Regierungserklärung der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer 1949 das Bekenntnis formulierte: „Die Selbstverwaltung muss an die Stelle staatlicher Bevormundung treten.“

Relativ kurze Zeit später, nämlich am 22.02.1951, verabschiedete der deutsche Bundestag das „Gesetz über die Selbstverwaltung und über die Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (SVG)“. Dieses Gesetz legte den Grundstein für die sozialpartnerschaftliche Verwaltung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. So fand dann auch die erste Sozialwahl nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1953 statt.

Grundgedanke der sozialen Selbstverwaltung als mittelbare Staatsverwaltung war und ist, dass der Staat den Institutionen der Selbstverwaltungen Aufgaben übertragen hat, die sie im Rahmen der Gesetzgebungshoheit des Staates zu erfüllen haben. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Erhalt des sozialen Friedens in der Bundesrepublik eng mit der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung verbunden ist.

Die Kompetenz der Verwaltungsräte der unterschiedlichen Kassen und Kassenarten ermöglicht es, mit Augenmaß und Weitblick Entscheidungen zu treffen, die auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Kasse abgestimmt sind. Insofern sind auch allen Bestrebungen einer Kompetenzbeschneidung klare Absagen zu erteilen. Die Handlungsfähigkeit hat die Selbstverwaltung insgesamt und die der Techniker Krankenkasse im Besonderen immer wieder unter Beweis gestellt. Dies gilt insbesondere im Bereich des Haushaltsrechtes, des Satzungsrechtes und der Kontrollfunktionen gegenüber den hauptamtlichen Vorständen.

Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse

Versicherte und Arbeitgeber wählen alle sechs Jahre bei der Sozialwahl ihre Vertreter in den Verwaltungsrat.

Im Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse sind insgesamt 30 Frauen und Männer ehrenamtlich engagiert: 15 Arbeitnehmer (davon 10 gewählte Mitglieder der TK-Gemeinschaft) und 15 Arbeitgebervertreter.

Die TK-Gemeinschaft errang bei den letzten Sozialwahlen 2017 erneut das Vertrauen der Versicherten.

63,7 Prozent aller abgegebenen Stimmen votierten für die TK-Gemeinschaft.“

Der Verwaltungsrat bestimmt die Grundzüge der Unternehmenspolitik und trifft alle Entscheidungen, die für die Techniker Krankenkasse (TK) von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er legt den Haushalt fest und bestimmt die Mittelverwendung. Im Jahre 2015 waren dies 22,7 Mrd. Euro. Er wählt den Vorstand und beschließt die Satzung. Alle freiwilligen Leistungen der TK werden im Verwaltungsrat beschlossen.

Die Techniker Krankenkasse hat sich aus einer Krankenkasse alten Stils in ein modernes Dienstleistungs-unternehmen des 21. Jahrhunderts entwickelt. Die Techniker Krankenkasse wurde so zu der führenden Krankenkasse in Deutschland. Die TK-Gemeinschaft hat diese Entwicklung kontinuierlich positiv begleitet.

Die TK ist heute einerseits ein modernes, kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen andererseits eine "rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung". Was auf den ersten Blick gegensätzlich wirkt, passt ideal zusammen. Denn durch die Möglichkeit der Selbstverwaltung bilden die Mitglieder - also die Kunden - ihre eigene "Unternehmensaufsicht". Sie wählen aus ihren Reihen das oberste Gremium der TK, den Verwaltungsrat.

Die Arbeit des Verwaltungsrats der Techniker Krankenkasse ruht auf drei Säulen:

  • die TK finanziell so auszurichten, dass ihre Versicherten auch in der Zukunft die bestmöglichen Leistungen erhalten,
  • innovative Leistungen zu ermöglichen und den medizinischen Fortschritt zu unterstützen und
  • in der Gesundheitspolitik Stellung für die Versichertengemeinschaft zu beziehen.

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