Fernwald, 10.02.2021. Der Beschluss der Bundesregierung, berufstätigen Eltern, welche ihre Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zu Hause betreuen müssen, in diesem Jahr einen nochmals verlängerten Anspruch auf „Kinderkrankengeld“ zu ermöglichen, findet breite Zustimmung.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen e. V. (AGuM), Erich Balser: „Die Dauer des sogenannten Kinderkrankengeldes auf 20 Tage je Elternteil für Paare bzw. auf 40 Tage für Alleinerziehende zu erhöhen, war absolut richtig. Gerade unter dem Aspekt, dass viele Mütter und Väter mit Betreuungslücken aufgrund zeitweise geschlossener Schulen und Kitas kämpfen mussten und immer noch müssen, ist diese entlastende Maßnahme zu begrüßen.“
Dennoch übt der AGuM-Vorsitzende Kritik an der gesetzlichen Regelung. „Was bei allem nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass es sich bei dieser zusätzlichen Leistung ohne Zweifel um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Sie darf keinesfalls ausschließlich den Beitragszahlern in der gesetzlichen Krankenversicherung auferlegt werden“, so Balser.
Die Bundesregierung hatte für 2021 eine sogenannte „Beitragsgarantie“ versprochen. Die AGuM kritisiert in diesem Zusammenhang, dass diese Garantie ins Leere geht, wenn den Krankenkassen immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben übertragen werden, ohne dass dafür eine Gegenfinanzierung durch einen erhöhten Bundeszuschuss erfolgt. „Das verlängerte Kinderkrankengeld ist hier das letzte Beispiel. Es muss aufhören, dass der Gesetzgeber ständig neue Ansprüche schafft, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, aber dann allein zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen“, so der AGuM-Vorsitzende abschließend.