Wir in der AGuM
Die AGuM (Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften) ist ein Bündnis unabhängiger Mitgliedergemeinschaften in der Deutschen Rentenversicherung und in den „Ersatzkassen“.
Über die AGuM
In der DRV stellen sich bei den Sozialwahlen außer der TK-Gemeinschaft auch noch andere unabhängige Mitgliedergemeinschaften zur Wahl. Nach den Wahlen gibt es die Möglichkeit, für die einzelnen Listen sogenannte Listenverbindungen einzugehen.
Um die Zusammenarbeit der einzelnen unabhängigen Mitgliedergemeinschaften in der Rentenversicherung zu optimieren, wurde die AGuM gebildet.
Aufgaben und Ziele der AGuM
Die AGuM ist der Zusammenschluss gewerkschaftlich unabhängiger und parteipolitisch neutraler Mitglieder und Interessengemeinschaften der Ersatzkassen. Diese Gemeinschaften sind Vereinigungen mit sozialpolitischer Zielsetzung gemäß § 48 SGB IV.
Die wichtigsten Mitgliedergemeinschaften sind:
- BARMER-GEK, BARMER-Gemeinschaft
- DAK Mitgliedergemeinschaft
- hkk-Gemeinschaft
- KKH Versichertengemeinschaft
- HEK-Interessengemeinschaft
- TK-Gemeinschaft, TGK
Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung der sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder sowie die Vertretung von deren Interessen, insbesondere gegenüber Bund, Ländern und der Öffentlichkeit.
Die Arbeitsgemeinschaft übernimmt die Beratung und Information ihrer Mitglieder in den Bereichen der Sozial- und Gesundheitspolitik. Sie ermöglicht einen Erfahrungsaustausch untereinander und unterstützt sie vor allem in Fragen der sozialen Sicherung, insbesondere der Sozialversicherung, der Selbstverwaltung und der Sozialversicherungswahlen.
Die Gemeinschaften nehmen die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und setzen sich für eine gerechte, qualitativ hochwertige und ausgeglichene Gestaltung der Sozialversicherungssysteme ein.
Die Gemeinschaften sind parteipolitisch neutral, gewerkschaftlich unabhängig und beteiligen sich an den Wahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der in ihrer Satzung genannten Sozialversicherungsträger. Sie vertreten hierbei die Interessen der Versicherten, vor allem bei den Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung.
Die Gemeinschaften geben allen Versicherten die Möglichkeit, ihre Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung wahrzunehmen.
Die Gemeinschaften sehen die soziale Selbstverwaltung als eine unverzichtbare Ausdrucksform unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung an.
Die Gemeinschaften unterstützen und beraten ihre von den Versicherten in die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger gewählten Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinschaften beraten und informieren ihre Mitglieder in Fragen der Sozialpolitik.
Die Gemeinschaften nehmen zu Fragen der Sozialpolitik Stellung, tragen ihre Auffassung den gesetzgebenden Körperschaften und der Politik vor. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit und tragen dadurch zur sozialpolitischen Willensbildung bei.