Wir in der Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Selbstverwalter bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beschließen jährlich den zweitgrößten öffentlichen Haushalt in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Volumen sich auf einen dreistelligen Milliardenbetrag (2015: knapp 140,5 Milliarden EUR) beläuft. Vorab werden in eingehenden Beratungen Details zu den Haushaltspositionen diskutiert und geprüft. Mit der Entscheidung über den Haushalt werden insbesondere die Weichen für die Rentenzahlungen gestellt und außerdem zahlreiche weitere Finanzentscheidungen getroffen.
Die Rentenversicherung ist durch die Selbstverwaltung geprägt. Daher sind die Betroffenen beteiligt und die Beteiligten betroffen. Das sichert die Lebensnähe der Arbeit der Selbstverwaltung bei der Rentenversicherung.
Die Selbstverwalter entscheiden zudem über die Besetzung der Leitungspositionen im Haus, beeinflussen das Rehabilitationsangebot in den Kliniken oder befassen sich mit einer Reihe von organisatorischen Abläufen. Darüber hinaus spielt die Selbstverwaltung bei der täglichen Verwaltungsarbeit eine wesentliche Rolle. Deren Mitglieder arbeiten in den Widerspruchsausschüssen des Rentenversicherungsträgers mit. Sie entscheiden damit über eingelegte Widersprüche, etwa wenn Anträge auf Erwerbsminderungsrenten oder Rehabilitationsanträge von der Verwaltung abgelehnt wurden.
»Für eine serviceorientierte Rentenversicherung«
Dr. Günter Bouwer | Jetzt lesen
Auch wenn es darum geht die rund 33 Millionen Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund bei Fragen rund um die Rente zu beraten oder beim Ausfüllen von Anträgen zu helfen, hat die Selbstverwaltung eine wichtige Funktion. Für diese Aufgabe werden annähernd 2.600 Versichertenberaterinnen und Versichertenberater von den Gremien der Selbstverwaltung gewählt.
Die TK-Gemeinschaft (TKG) ist eine bedeutende Kraft in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund. 12,7 Prozent aller Versicherten, die sich an der Sozialwahl 2017 beteiligten, gaben uns ihre Stimme. Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Zusammensetzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimmt. Diese wählt den Vorstand. Die Aufgaben beider Gremien werden ihnen durch Gesetz und Satzung zugewiesen.
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Die TK-Gemeinschaft engagiert sich nicht nur in DRV Bund, sondern auch in der DRV Saarland.
Selbstverwaltung heißt bei der DRV Saarland: Bürger wirken bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit. In der Rentenversicherung wählen Versicherte, Rentner und Arbeitgeber ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane und nehmen Einfluss auf die Geschicke der Rentenversicherung. Die Gewählten setzen sich ehrenamtlich für die
Interessen von Beitragszahlern und Rentner ein und treffen ihre Entscheidungen autonom in dem rechtlich festgesetzten Rahmen. Das Prinzip der Selbstverwaltung garantiert ein wichtiges Stück Demokratie innerhalb der Sozialversicherung, ermöglicht die Unabhängigkeit der Rentenversicherung und ist ein starkes Bindeglied zwischen Bürgern und Verwaltung.
Neben der ehrenamtlich tätigen Selbstverwaltung gibt es die hauptamtliche Geschäftsleitung, die für die laufenden Verwaltungsgeschäfte zuständig ist. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber wählen alle 6 Jahre bei den Sozialversicherungswahlen ihre Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Mehr als 100.000 Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Saarland haben zuletzt bei der Sozialwahl 2017 ihre Stimme abgegeben.
Die TK-Gemeinschaft ist zu diesen Wahlen gemeinsam mit der BARMER VG e.V., DAK-MG e.V. und der KKH-VG e.V. angetreten. Zusammen haben wir 30,54 Prozent aller abgegebenen Stimmen erhalten. Bei diesen Wahlen wurden 15 Versichertenvertreter für die Vertreterversammlung der DRV-Saarland gewählt. Wir, die TK-Gemeinschaft, die BARMER Versicherten Gemeinschaft, die DAK-Mitgliedergemeinschaft und die KKH-Versichertengemeinschaft werden zusammen 5 Sitze in der neuen Vertreterversammlung besetzen.