Sozialwahl
Die wichtigsten Fakten!
Die Sozialwahl oder Sozialversicherungswahl ist die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland.
Es entscheiden rund 52 Millionen Versicherte, Rentnerinnen und Rentner, wer sie bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung vertritt. Sie ist die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Wahl zum Deutschen Bundestag und der Europawahl. Gewählt werden für die nächsten 6 Jahre die Vertreter der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Die Ausführung ist per Briefwahl oder auch als Online-Wahl möglich. Im Jeweiligen Wahljahr werden die Wahlunterlagen im April versendet, alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen per Post.
Die TK-Gemeinschaft e.V. (TKG) ist eine Vereinigung von Versicherten der TK, die sich aktiv für den Erhalt und die Fortentwicklung der Sozialversicherung einsetzt.
Der Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse besteht je zur Hälfte aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und aus Vertretern der Arbeitgeber. Sie setzen sich für zusätzliche Leistungen für Versicherte ein, legen die Höhe der Beitragssätze fest, sie wählen den Vorstand und sie sind das Kontrollorgan des Vorstandes.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund setzt sich die Vertreterversammlung ebenfalls paritätisch aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und aus Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Sie kontrollieren die Verwaltung, stellen sicher, dass die Beiträge ordnungsgemäß verwendet werden und sorgen für guten Service. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass die Rente auch in Zukunft verlässlich bleibt.