Forderungen der TK-G zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)

Berlin, 16.01.2023 Die TK-Gemeinschaft (TK-G) ist die derzeit größte Versichertenvereinigung in der Selbstverwaltung der Techniker Krankenkasse. Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien (also der Parlamente der Sozialversicherungsträger) wird durch die Sozialwahlen bestimmt.

Das konkrete Engagement der TK-G bezieht sich nicht nur auf die Versichertenvertretung innerhalb der TK, sondern auch auf die Repräsentanz der Versicherten innerhalb der Deutschen Rentenversicherung. Das sozialpolitische Ziel der TK-G ist es, sich im Sinne einer gelebten Versichertenvertretung proaktiv für die Weiterentwicklung der einzelnen Sozialversicherungszweige einzusetzen. So vertreten die Verwaltungsratsmitglieder der TK-G derzeit nicht nur die Interessen der Sozialversicherten im Mitgliederparlament der TK, sondern auch in der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.

Die folgenden, sozialpolitischen Positionen beziehen sich auf die Forderungen der TK-G, bei denen für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Handlungsbedarfe gesehen werden:

  1. Festhalten am Generationenvertrag

Der in der Bundesrepublik Deutschland bestehende „Generationenvertrag“ ist fester Bestandteil der GRV. Verlorene Akzeptanz und nicht mehr bestehendes Vertrauen der Versichertengemeinschaft zurückzugewinnen bzw. wiederherzustellen, wird eine Aufgabe sein, der sich auch die TK-G stellt. Dieser Generationenvertrag ist mit der Zusage des Bundes zur langfristigen, finanziellen Stützung des Rentensystems zu verbinden. Dabei gilt es, den von Arbeitnehmer*innen für die Rentenzahlungen aufzubringenden Beitragsanteil so zu hüten, dass eine weiter ansteigende Belastung durch Gesamtsozialversicherungsabzüge für die Arbeitnehmer*innen über 20 Beitragssatzpunkte hinaus in jedem Fall vermieden wird.

  1. Solide Finanzierung der GRV

Eine solide ausgestaltete Finanzierung der GRV soll im Vergleich zum Status Quo noch solidarischer erfolgen. Modelle der Erweiterung der Finanzierungsbasis der GRV hin zu einer Erwerbstätigenversicherung (auch und gerade im Sinne des für die gesetzliche Krankenversicherung in einzelnen Bundesländern umgesetzten „Hamburger Modells“) werden deswegen von der TK-G begrüßt und auch für die GRV explizit unterstützt.

  1. Keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters

Mit Blick auf die immer größeren Herausforderungen des beruflichen Alltags ist es nicht gerechtfertigt, das Renteneintrittsalter weiter anzuheben. Nach Meinung der TK-G wird es Erwerbstätigen mit einer großen Anzahl von Beschäftigungs- und Dienstjahren in Zukunft kaum noch möglich sein, den hohen Anforderungen, die der Berufsalltag mit sich bringt, gerecht zu werden. Die TK-G sieht, dass es diesem Personenkreis immer schwerer fallen wird, mit den rasanten, technologischen Entwicklungen an modern eingerichteten Arbeitsplätzen Schritt zu halten. Darüber hinaus hält die TK-G es für erforderlich, dass eine Angleichung der Rentenpunkte für die Mütter, welche vor dem 01.01.1992 entbunden haben, vorgenommen wird.

  1. Ausbau der Rentenmodelle

Modelle zeitgemäßer Rentengestaltung und -gewährung müssen auch in Form von Rentenmodellen wie bspw. der „Staffelrente“ und/oder der „Flexirente“ noch weiter ausgebaut werden. Die existierenden Modelle sind zwar komplex, dennoch sieht die TK-G in diesem Punkt noch weiteren Anpassungs- und Entwicklungsbedarf. So soll den Rentenversicherten bspw. die „Staffelrente“ schon ab dem 60. Lebensjahr ermöglicht werden und im Rahmen der „Flexirente“ sind mehr Möglichkeiten einzuräumen, eine solche mit aktueller Erwerbstätigkeit, gegenwärtiger Pflegetätigkeit oder aber mit Zeiten der Kindererziehung/-betreuung zu verbinden.

  1. Die Talfahrt des Rentenniveaus stoppen, weitere Angleichung an die Beamtenpension

Das Niveau der späteren Rentengewährung der GRV soll nicht von dem Niveau der Beamtenversorgung abweichen. 80 von Hundert der Rentner*innen haben ein Rentenniveau, dass im Alter weniger als 1.800 EUR Einkommen zum Lebensunterhalt garantiert. Bei den Beamt*innen ist es andersherum, dort erreichen 80 von Hundert der Pensionär*innen ein Einkommensniveau von mehr als 1.800 EUR. Für die TK-G steht fest, dass die zu erkennenden Niveauunterschiede die Gesamtlebensleistung von Rentner*innen im Vergleich zu denen der Beamten*innen aus Sicht der TK-G leider viel zu heterogen abbilden.

  1. Transparenz schaffen

Die TK-G setzt sich dafür ein, die administrative Abwicklung der Rentenversicherung noch transparenter auszugestalten. Dabei ist es den Rentenversicherten zu ermöglichen, ihre Versicherten- und Beitragsverläufe (bspw. mit internetbasierten Auskunfts- und Abruffunktionen) so darzustellen, dass ein*e jede*r zu jeder Zeit einen guten Überblick über seinen/ihren Versicherten- und Beitragsverlauf sowie über das voraussichtliche, spätere Rentenniveau erhält. Wertvolle Ressourcen werden durch eine jährliche Renteninformation, die dann online abgerufen werden kann und nicht mehr postalisch zugeschickt wird, geschont.

 

 

 

 

 

 

 

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